Fallbeispiel

Frau M., 78 Jahre alt, alleinlebend, keine Angehörigen. Nach einem Schlaganfall befindet sich Frau M. in einer Rehabilitationsklinik. Aufgrund des bestehenden Krankheitsbildes kann sie sich nach der Entlassung aus der Klinik zu Hause nicht mehr alleine versorgen. Auch benötigt sie Unterstützung bei der Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten (Regelung der häuslichen Situation, Schriftverkehr mit Behörden, Ämtern, Versicherungen usw.). Über den Sozialdienst der Klinik wird auf Wunsch von Frau M. daher beim Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung angeregt.

Zum Kennenlernen besuchen wir Frau M. in der Reha-Klinik und erläutern ihr im persönlichen Gespräch, wie und womit wir ihr Unterstützung und Hilfe anbieten können. Da sich Frau M. eine gemeinsame Zusammenarbeit mit uns gut vorstellen kann, richtet das Betreuungsgericht unter Beachtung des individuell bestehenden Hilfebedarfs in einer persönlichen Anhörung die Betreuung ein.

Frau M. wünscht sich sehr, nach Abschluss der Rehamaßnahme wieder in ihre eigene Wohnung zurück zu kehren. Wir verschaffen uns daher zunächst einen Überblick über ihre persönliche Situation. In einem weiteren Gespräch mit Frau M., dem behandelnden Arzt, dem Pflegepersonal, dem Ergotherapeuten sowie einer Mitarbeiterin des Kiniksozialdienstes wird deutlich, dass eine Rückkehr in die eigene Wohnung nur mit Hilfestellung und ambulanter Versorgung möglich ist.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und der daraus resultierenden Einbindung in die örtlichen sozialen Netzwerke können wir zügig und zielgenau die erforderlichen Hilfen (Beantragung von Pflegeleistungen, Versorgung mit technischen Hilfsmitteln, Beauftragung eines Pflegedienstes usw.) einleiten.

Nach Rückkehr von Frau M. in ihre Wohnung wird von uns die häusliche Versorgung durch Vermittlung von Krankengymnastik sowie Einkaufs- und Besuchsdiensten optimimiert.

Bei unseren regelmäßigen Hausbesuchen besprechen wir mit Frau M., ob Hilfsangebote der aktuellen Situation anzupassen sind. Auch sehen wir gemeinsam mit Frau M. die eingegangene behördliche Post durch und unterstützen sie bei deren Beantwortung.