Betreuung

Eine rechtliche Betreuung ist erforderlich, wenn eine volljährige Person infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen und somit ganz oder teilweise auf Hilfe angewiesen ist.

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang – den sogenannten Aufgabenkreisen – für und mit der betroffenen Person handelt und somit den für die Person notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleistet.

Zielsetzung unserer Betreuungsarbeit ist es, dem betroffenen Menschen ein möglichst normales und selbstständiges Leben unter bestmöglichen Bedingungen im Rahmen der jeweiligen Erkrankung zu ermöglichen.

Hierbei steht das Wohl des Betreuten stets im Mittelpunkt unseres Handelns: Vorhandene Ressourcen des Betreuten werden gestärkt und Defizite durch Hilfestellungen ausgeglichen.