Kosten

Die Höhe der Vergütung eines gerichtlich bestellten Berufsbetreuers bestimmt sich nach monatlichen Fallpauschalen, die nach den Bestimmungen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) geregelt sind.

Diese Fallpauschalen sind unter Beachtung verschiedener Kriterien zu unterscheiden:

  • konkrete und gerichtlich anerkannte berufliche sowie akademische Qualifikation des Berufsbetreuers nach zwei möglichen Vergütungsstufen:

Vergütungsstufe 1:
Der berufliche Betreuer verfügt nicht über ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung

Vergütungsstufe 2:
Der berufliche Betreuer verfügt über ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung

Je nach den folgenden Kriterien bzw. „Status“ des Betreuten sind die nachfolgend aufgeführten Pauschalen zu vergüten. Bei Mittellosigkeit des Betreuten wird die Vergütung des Betreuers aus der Staatskasse gezahlt.

  • Dauer der Betreuung
  • dem gewöhnlichen Aufenthalt des Betreuten (in einer stationären Einrichtung oder zu Hause lebend „andere Wohnform“)
  • finanzielle Situation des Betreuten (mittellos oder vermögend).

Monatliche Fallpauschalen „Vergütungsstufe 1“

Zeitraum Andere Wohnform

(nicht mittellos)

Andere Wohnform

(mittellos)

Stationäre Einrichtung 

(nicht mittellos)

stationäre Einrichtung

(mittellos)

1. – 12. Monat 325,00 Euro 247,00 Euro 233,00 Euro 208,00 EUR
Ab dem 13. Monat 192,00 Euro 144,00 Euro 115,00 Euro 98,00 EUR

Monatliche Fallpauschalen „Vergütungsstufe 2“

Zeitraum Andere Wohnform

(nicht mittellos)

Andere Wohnform

(mittellos)

Stationäre Einrichtung 

(nicht mittellos)

stationäre Einrichtung

(mittellos)

1. – 12. Monat 427,00 Euro 324,00 Euro 305,00 Euro 275,00 EUR
Ab dem 13. Monat 250,00 Euro 190,00 Euro 155,00 Euro 130,00 EUR

Die Fallpauschalen sind sogenannte Inklusivpauschalen, d. h. sie enthalten den Ersatz von Aufwendungen des Betreuers (Fahrtkosten, Telefongebühren etc.). Die Vergütung ist umsatzsteuerfrei.