Vorsorge

Durch Krankheit, Unfall, Behinderung oder im Alter kann jeder von uns in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Werden in dieser Situation rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen notwendig, kann Sie jedoch weder Ihr Ehe- oder Lebenspartner noch Ihre Kinder oder Bekannten gesetzlich vertreten.

Hinweis: Seit dem 01. Januar 2023 gibt es in akuten Krankheitssituationen ein auf höchstens sechs Monate befristetes gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht in gesundheitlichen Angelegenheiten (§ 1358 BGB).

Werden Sie daher selbst aktiv und sorgen Sie jetzt vor, wer Ihre Angelegenheiten erledigt und Ihre Interessen vertritt. Hierzu stehen Ihnen drei Varianten Ihrer persönlichen Vorsorge zur Verfügung:

Die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.