Durch eine Vorsorgevollmacht tragen Sie wesentlich zu Ihrer Selbstbestimmung bei. Sie sorgen für den Fall vor, dass Sie zeitweise oder auch dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst bewältigen können.
In der Vorsorgevollmacht können Sie regeln, welche Person Ihres Vertrauens – in der Regel Angehörige oder Freunde – sich im Ernstfall um Ihre persönlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens, um Ihre medizinische und pflegerische Versorgung oder auch um Ihre Vermögens-, Rechts- und Steuerangelegenheiten kümmern soll.
Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht vom Gericht beaufsichtigt wird, er ist dem Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig.
Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt sich die Festlegung einer Betreuungsverfügung.