Herr S., 69 Jahre alt, verwitwet, zwei erwachsene Kinder, lebt alleine in eigener Wohnung. Zu den Kindern besteht guter Kontakt, diese sind jedoch beruflich und familiär stark eingebunden. Auf Anraten einiger Freunde hat sich Herr S. mit dem Thema Vorsorge beschäftigt und mit seinem Hausarzt bereits eine Patientenverfügung erstellt.
Da Herr S. seine Kinder nicht unnötig mit einer Vorsorgevollmacht belasten möchte, entschließt er sich zu einer Betreuungsverfügung und nimmt telefonischen Kontakt zu uns auf.
Nach einem Informationsgespräch entscheidet sich Herr S. zu einer Betreuungsverfügung mit uns an seiner Seite. Gemeinsam mit Herrn S. bereiten wir seine individuelle Betreuungsverfügung unter Einbeziehung seiner Patientenverfügung detailliert vor. So hat Herr S. die Gewissheit und Sicherheit, dass seine Interessen und Wünsche im Fall der Betreuungsnotwendigkeit respektiert und nach seinen Vorstellungen und Vorgaben umgesetzt werden können.
Herr S. lässt seine Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. So ist sichergestellt, dass das Betreuungsgericht im Fall einer Betreuungsnotwendigkeit durch Abfrage bei dem Register Kenntnis über seine Betreuungsverfügung erlangt. Für die schriftliche Registrierung wird Herrn S. von der Bundesnotarkammer eine Gebühr in Höhe von derzeit 18,50 EUR erhoben (Online-Eintragung 15,50 EUR).