Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist ein wirksames Instrument Ihrer persönlichen Vorsorge:

Mit einer Betreuungsverfügung dokumentieren Sie für den Fall einer Betreuungsnotwendigkeit gegenüber dem Gericht Ihre Wünsche bezüglich der Betreuerbestellung und Ihrer zukünftigen Lebensgestaltung. Dies bedeutet, dass Sie selbst im Vorfeld den von Ihnen gewünschten Betreuer als Person Ihres Vertrauens benennen oder aber festlegen können, wer es keinesfalls werden soll. Der bestellte Betreuer wird grundsätzlich vom Gericht beaufsichtigt und ist rechenschaftspflichtig.

Die Betreuungsverfügung dient als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung und ermöglicht es dem Gericht, soweit wie möglich, in Ihrem Sinne zu handeln. So vermeiden Sie, dass unter Umständen andere gegen Ihren Willen entscheiden oder Ihre Wünsche für die Zukunft unberücksichtigt bleiben.

Entscheiden Sie sich daher rechtzeitig für eine Betreuungsverfügung mit uns an Ihrer Seite. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Betreuungsverfügung.

Informationen des Bundesministeriums der Justiz zur Betreuungsverfügung finden Sie hier.